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Was ist Natura 2000?
 
Natura 2000Das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten hat weltweit in den letzten Jahrzehnten ein beängstigendes Ausmaß angenommen.
Die Europäische Union hat aus diesem Grund mit dem umfassendsten und ehrgeizigsten Naturschutzprojekt begonnen, das je in Angriff genommen wurde: Natura 2000.

NATURA 2000 nennt sich das europaweite Netz tausender Schutzgebiete, durch das besondere Tier- und Pflanzenarten sowie schutzwürdige Lebensräume zukünftigen Generationen erhalten bleiben sollen.
 
Mit dem Beitritt zur Europäischen Union (EU) gelten für Österreich und somit auch für die Steiermark zwei grundlegende Naturschutzrichtlinien:

Vogelschutzrichtlinie
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)


Die beiden Richtlinien geben vor, welche Schutzgüter, also Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume (Habitate), als besondere Schutzgebiete zu sichern sind.
Alle EU-Staaten haben zusammen mehr als 13.000 derartige Schutzgebiete gemeldet.
Die Steiermark hat bisher 41 herausragende Gebiete vorgeschlagen, in denen zahlreiche Schutzgüter konzentriert sind.

Im Naturpark "Südsteirisches Weinland" befinden sich zwei davon, nämlich das Schutzgebiet Nr. 16:
 
"Demmerkogel Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach"
 
Demmerkogel
 
sowie bezirksübergreifend (Leibnitz und Radkersburg) das Schutzgebiet Nr. 15:
 
"Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach"
 
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie dient zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Wesentliches Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Dieses Ziel soll mit dem Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Gebiete zu nennen, zu erhalten und zu entwickeln, in denen Arten und Lebensräume von europaweiter Bedeutung vorkommen.

Einige geschützte Arten aus der FFH-Richtlinie, welche im Natura 2000 - Gebiet Demmerkogel leben:

(v.l.n.r: Hirschkäfer, Großer Feuerfalter, Alpen Kammmolch, Grüne Keiljungfer)
 
Hirschkäfer   Großer Feuerfalter
 
Alpen- Kammmolch   Grüne Keiljungfer
 
Die Vogelschutz-Richtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher wild lebender Vogelarten in den europäischen Gebieten der EU (ausgenommen Grönland).
Wichtigste Maßnahme zur Erhaltung der Ziele der Vogelschutz-Richtlinie ist der Gebietsschutz. Zum Schutz der wild lebenden Vogelarten ist die Errichtung von Schutzgebieten (Natura 2000-Gebiete) vorgesehen.

Einige geschützte Arten aus der Vogelschutz-Richtlinie, welche im Natura 2000 - Gebiet Demmerkogel leben:

(v.l.n.r: Neuntöter, Halsbandschnäpper, Wespenbussard, Rohrweihe, Grauspecht)
 
Neuntöter   Halsbandschnäpper
 
Wespenbussard   Rohrweihe
 
Grauspecht  
 
Wir alle sind aufgerufen, die natürlichen Lebensräume dieser Tiere zu schützen, Pflanzen und Pflanzengesellschaften zu erhalten und die biologische Vielfalt unserer Heimat zu verbessern!
 
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Tel.: +43 3452 / 71305, e-mail: office@naturparkweinland.at
 
     
     
 
Naturpark Südsteirisches Weinland. Gefördert aus Mitteln des Landes Steiermark Abteilung 16 Landes- und Gemeindeentwicklung. Kofinanziert aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft, Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL-A).
 
     
 
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